Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundsätzlichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Ontop-Baumpflege für alle Leistungen. Sie können durch zusätzliche Vereinbarungen in den einzelnen Dienstleistung ergänzt werden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Angebotsanfrage und Auftragsbestätigung
2.1 Ontop-Baumpflege kann ihr Angebot bis zum Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden widerrufen. Die Auftragsbestätigung soll binnen 2 Wochen nach Eingang des Angebots erfolgen.
 
2.2 Weicht das Angebot von der Auftrags­bestätigung ab, so ist Ontop-Baumpflege nur gebunden, wenn sie der Abweichung schriftlich zugestimmt hat. Auch eine Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie Zahlungen seitens der Ontop-Baumpflege bedeuten keine Zustimmung.
 
3. Leistung, Termine und Verzug
3.1 Die vertragliche vereinbarte Dienstleistung haben an dem vereinbarten Ort zu erfolgen.
 
3.2 Leistungen und Angaben zur Leistungszeit sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung der Dienstleistung ist der Eingang der Auftragsbestätigung bei der Ontop-Baumpflege.
Besteht die vertragliche Leistung in der Aufstellung oder Montage eines Werkes, kommt es auf dessen Abnahme an. Der Kunde hat der Ontop-Baumpflege vorhersehbare Verzögerungen des Auftrages unverzüglich mitzuteilen. Teilleistungen und vorzeitige Dienstleistungen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Ontop-Baumpflege zulässig.
 
3.3 Im Falle des Verzuges des Kunden stehen der Ontop-Baumpflege die gesetzlichen Rechte ungekürzt zu. Die Ontop-Baumpflege ist im Falle des Verzuges des Kunden berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Wertes der in Verzug geratenen Lieferung bzw. Leistung pro Tag, höchstens jedoch 10 % des GesamtAuftragswertes, zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf den insgesamt geltend gemachten Verzugsschaden anzurechnen. Die Ontop-Baumpflege behält sich vor, die Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend zu machen.
 
4. Verpackung und Transport
4.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verpackung, unter Berücksichtigung der jeweiligen Versandart, verantwortlich und beweispflichtig. Soweit nicht gesondert geregelt, ist der Kunde auf seine Kosten verpflichtet, die Verpackung zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Leistungsort für die Rücknahme der Verpackungen ist der Übergabeort der Ware.
 
4.2 Lieferscheine sind von außen an der Verpackung zu befestigen und müssen die Bestellnummer, die Artikelbezeichnung mit Teilenummer, die Liefermengen sowie Hinweise auf etwaige Teillieferungen enthalten. Lieferungen, die aus mehreren Teilen bzw. Kolli bestehen, sind als zusammengehörig zu kennzeichnen.
 
4.3 Soweit nicht anders vereinbart, gehen die Versandkosten zu Lasten des Kunden. Bei Preisstellung ab Werk oder ab Verkaufslager des Kunden ist zu den jeweils niedrigsten Kosten zu versenden, soweit der Kunde keine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben hat. Mehrkosten wegen einer nicht eingehaltenen Versandvorschrift gehen zu Lasten des Kunden.
 
4.4 Bei Preisstellung frei Empfänger kann die Ontop-Baumpflege die Beförderungsart bestimmen. Mehrkosten für eine zur Einhaltung eines vom Auftragnehmer bestätigten Liefertermins etwa notwendige beschleunigte Beförderung sind vom Lieferanten zu tragen.
 
4.5 Der Transport der zu liefernden Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden. Es wird ihm anheim gestellt, für eine Versicherung zu sorgen.
 
5. Gefahr und Eigentumsübergang
5.1 Beinhaltet die vertragliche Leistung die Aufstellung oder Montage eines Werkes, geht die Gefahr mit der Abnahme, bei Leistung von Diensten ohne Aufstellung oder Montage mit dem Empfang bei der von der Ontop-Baumpflege angegebenen Empfangsstelle über.
 
5.2 Der Lieferant räumt Ontop-Baumpflege an allen urheberrechtsfähigen Leistungen aussschließliche, zeitliche und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für alle bekannten Verwertungsarten ein. Zur vollständigen oder teilweisen Ausübung der Rechte auch später bedarf es keiner weiteren Zustimmung seitens des Kunden.
 
6. Mängelanzeige
6.1 Mängel der erbrachten Dienstleistung hat der Kunde, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs festgestellt werden, der Firma Ontop-Baumpflege unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Kunde auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
 
6.2 Die Ausstellung von Empfangsquittungen und etwa eingegangene Zahlungen an die Firma Ontop-Baumpflege bedeuten nicht den Verzicht auf mögliche Ansprüche oder Rechte. Alle Gewährleistungsansprüche bleiben bis zur endgültigen Überprüfung der erfüllten Dienstleistung vorbehalten.
 
7. Preise, Zahlungen und Aufrechnung
7.1 Die in den jeweiligen Kostenvoranschlägen/Angeboten genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Sie sind Festpreise und schließen Nachforderungen aus. Zusätzliche oder abweichende Leistungen werden zuvor durch eine schriftliche Nachtragsvereinbarung getroffen.
 
7.2 Rechnungen werden in zweifacher Ausfertigung unter Angabe von Auftragsnummer, Auftragsdatum und Mengenangabe mit Einzel und Positionspreis ausgefertigt.
Im Falle einer von der Ontop-Baumpflege genehmigten Teildienstleistung wird die Rechnung einen entsprechenden Hinweis enthalten.
 
7.3 Zahlungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen. Diese Zahlungsfrist beginnt zu laufen, sobald die Leistung vollständig erbracht und die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung eingegangen ist.
 
7.4 Der Kunde darf nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
 
8. Gewährleistung
8.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit folgenden Maßgaben: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrübergang (Leistung bzw. Abnahme). Stellen die Leistungen der Ontop-Baumpflege gegenüber Dritten dar, beginnt der Lauf der Gewährleistungsfrist mit der Leistung an bzw. Abnahme durch den Auftraggeber der Ontop-Baumpflege.
 
8.2 Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, während der die mangelhafte Leistung nicht bestimmungsgemäß benutzt werden kann.
 
8.3 Sofern im Rahmen der Gewährleistung ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Formen der Nacherfüllung besteht, so steht dieses Wahlrecht der Ontop-Baumpflege zu.
 
9. Integritätsklausel
Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption zu beachten. Insbesondere versichert er, dass er Mitarbeitern der Ontop-Baumpflege oder diesen nahestehenden Perso­nen keine unzulässigen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Gleiches Verbot gilt für Mitarbeiter des Kunden, Erfüllungsgehilfen und sonstige Dritte, die nach Weisung des Kunden handeln.
 
10. Haftung
10.1 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere haftet er für alle Schäden einschließlich Folgeschäden, die der Ontop-Baumpflege durch eine nicht vertragsgemäße Leistung des Kunden entstehen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er diese Schäden nicht zu vertreten hat.
 
10.2 Der Kunde sichert zu, dass die gelieferte Sache frei von Rechten Dritter ist. Er stellt die Ontop-Baumpflege auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die dadurch entstehen, dass eine gelieferte Sache oder erbrachte Dienstleistung davon mit behaupteten Rechten Dritter, insbesondere mit Rechten des gewerblichen Rechtsschutzes, die in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, belastet sind. Entsprechendes gilt bei ausländischen Schutzrechten, die der Kunde gekannt hat oder grob fahrlässig nicht gekannt hat.
 
10.3 Der Kunde hat für seine Leistungen die anerkannten Regeln der Technik, die anerkannten Sicherheitsvorschriften sowie die einschlägigen Unfallverhütungs, Umwelt und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Wird diese Regelung nicht beachtet, gilt der Auftrag als nicht ordnungsgemäß erfüllt.